In den letzen Tagen schlägt man kaum eine Tageszeitung ohne das ein Artikel über iShareGossip.com erscheint. So ist es zumindest in meiner Region. Diese Plattform kann man vergleichen mit Webseiten wie Facebook oder Xing. Mit einem kleinen aber einen feinen Unterschied. Man muss sich nicht registrieren.
Das wird genutzt um anonym über Lehrer oder andere Schüler zu schreiben. Laut Betreiber Angaben wird noch nicht einmal die IP gespeichert. Das was dort geschrieben wird ist größtenteils nicht schön. Anonym wird darüber Diskutiert wer den das “leichteste Mädchen” in der Klasse oder Stufe ist.
Es dauert bestimmt nicht mehr lange bis das Wort von “Netzsperren” wieder in den Mund genommen wird. Sicherlich als betroffenes Mobbingopfer ist der Gedanke dorthin sicherlich nachvolluiehbar aber Netzsperren sind immernoch Zensur.
Meiner Meinung nach liegt das Problem an einer anderen Stelle. Es liegt an der Erziehung! Damit möchte ich jetzt die betroffenen Eltern nicht angreifen sondern eher die Politik die eine Situation herbeifürt bei der z.b. beide Eltern Arbeiten müssen um über die Runden zukommen. DAs Kind ist dann alleine zuhause und beschäftigt sich halt unbeaufsichtigt mit solchen Seiten.
Natürlich gibt es noch viele Beispiele die ich jetzt aufdröseln könnte. Was ich aber Schlussendlich sagen will ist das nicht der Betreiber der böse ist sondern der Fisch am Kopf anfängt zu Stinken.
4 Kommentare »
4 Kommentare zu “ Mobbing-Plattform die Politik ist gefragt ”
hinterlass einen Kommentar
28. Januar 2011 um 19:18
Stimmt die Politik muss handel! Allerdings habe ich die Piraten bereits vorriges Jahr zu einen Statement zur Mitmach-Aktion “Pro Fairness gegen Mobbing” eingeladen …, was kam war eine Absage! Man habe kein Bezug zu diesem Thema, man sei ja noch so eine junge Partei! Also Leute zeigt Euer Engagement gegen Mobbing und macht mit!
Petition „Initiative gegen Mobbing“ in der Mitzeichnungsfrist!:
Die 77.ASMK im Kieler Schloss am 25/26. Oktober 2000 beschloss:
„Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder beauftragen einstimmig den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, bis zur 79. ASMK ein Konzept zu erstellen, das die Ermittlung belastender psychischer Einflussfaktoren in konkreten betrieblichen Situationen erlaubt und Möglichkeiten zur Prävention solcher Belastungen aufzeigt.“
Seit über 11 Jahre ist es LASI und den Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) noch immer nicht gelungen, ein abschließendes Konzept vorzulegen!
Jetzt mitzeichnen: http://tinyurl.com/yk5ghzx
MfG
Pro fairness gegen Mobbing
29. Januar 2011 um 20:21
Den Titel will ich aufgreifen, denn im Eintrag selbst steht nichts mehr dazu.
Ich befürworte auch solch eine Seite für Politiker.
Aber nicht nur für Politiker, sondern auch für Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Arge-Sachbearbeiter (nein, ich habe noch keinen getroffen oder Stütze bezogen) usw..
3. Februar 2011 um 22:41
Liebe Piraten, bitte unterscheidet doch zwischen Meinungsfreiheit und anonymen Mobbing. Auch in einem unzensiertem Internet muss nicht zwangsläufig Anonymität gegeben sein. Es ist ja auch keine Zensur, wenn in Zeitungen inhaltslose Beleidigungen unzulässig sind.
Es muss ja nicht jeder bei seiner Meinungsäußerung allen seinen Namen offen legen. Aber im Falle von z.B. schwer ehrverletzenden Beleidigungen sollte es möglich sein, den Täter zu ermitteln, damit das Opfer eine Möglichkeit hat, Rechtsmittel einzulegen.
Für eine sogenannte Online-Partei wäre etwas mehr Differenziertheit angebracht.
16. Februar 2011 um 08:24
Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) 08.02.2011:
Die LV 34 „Gegen Mobbing“ entfaltet – genauso wie alle anderen 35 derzeit aktuellen Veröffentlichten LASI-Veröffentlichungen – keine Rechtsverbindlichkeit bzw. Vermutungswirkung.
LASI-Veröffentlichungen dienen als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder, insbesondere zur Interpretation schwieriger bzw. rechtlich nicht eindeutiger Sachverhalte, zur beispielhaften Darstellung technischer und/ oder organisatorischer Gestaltungsmaßnahmen. In LASI-Veröffentlichungen werden u.a. abgestimmte Methoden und Verfahrensweisen für die Aufsichtstätigkeit der Länderbehörden beschrieben.
Eine direkte Rechtsverbindlichkeit gegenüber den Ländern bzw. dem Aufsichtspersonal der Länder entfalten LASI-Veröffentlichungen nicht. Jedoch erfolgt durch sie eine Koordinierung der Arbeitsschutzbehörden der Länder mit dem Ziel der Gewährleistung eines gleichwertigen Vollzugs des Arbeitsschutzrechts, die Information über die jeweiligen Arbeitsprogramme einschließlich der Durchführung gemeinsamer Schwerpunktmaßnahmen sowie die Qualitätssicherung des Verwaltungshandelns, z.B. durch Vereinbarung technischer Anforderungen und methodischer Verfahrensweisen. LASI-Veröffentlichungen sind somit ein wichtiger Bestandteil des Instrumentariums, mit dem die Arbeitsschutzbehörden der Länder ihr Verwaltungshandeln koordinieren und abstimmen.
Aus Gründen der Transparenz behördlichen Handelns und der dabei angewandten Beurteilungsmaßstäbe sind LASI-Veröffentlichungen so gestaltet, dass sie auch für Dritte verständlich sind. Sie sind öffentlich zugänglich und werden als Erkenntnisquelle für alle Arbeitsschutzakteure (Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Vertretungen, Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte etc.) u.a. auch im Internet veröffentlicht.
Steffen Röddecke
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Vorsitzender des Länderausschusses für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen
Quelle: http://tiny.cc/r3owg